In einer Zeit, in der alternative Energiequellen eine zunehmend wichtige Rolle spielen, gibt es erfreuliche Neuigkeiten für all jene, die erwägen, in eine nachhaltige Zukunft zu investieren: Die Installation von Photovoltaik-Anlagen wird nun durch eine Umsatzsteuerbefreiung gefördert, was den regionalen Ausbau von Sonnenstrom beschleunigen soll.
Die Umsatzsteuerbefreiung, die seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, gilt für
- der Kauf und die Installation von PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 35 kWp
- Zubehör und Stromspeicher, sofern sie gemeinsam mit der Anlage erworben werden
- Gebäude, die zu Wohnzwecken dienen
- Gebäude, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden
- Gebäude, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen
Durch diese Regelung entfällt die Notwendigkeit weiterer Förderanträge, da beim Kauf keine Umsatzsteuer berechnet wird. Dies erleichtert den Investitionsprozess erheblich und macht den Schritt in Richtung Nutzung von erneuerbaren Energien noch attraktiver.
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